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THERMENTAUSCH in Wien und Niederösterreich



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HBI und Partner bieten Gasthermen folgender Hersteller / Marken für den Thermentausch:



Informationen zum Thermentausch


Sie müssen oder wollen Ihre Gastherme (Kombitherme oder Heiztherme) austauschen. Weil eine Reparatur nicht mehr wirtschaftlich ist oder weil es schlichtweg keine Ersatzteile mehr gibt.


Wenn Sie Ihre Gastherme oder Ihren Gasheizkessel austauschen, ist ein Kaminvorbefund vom zuständigen Rauchfangkehrer dringend anzuraten.

Bei Wohnungen in mehrgeschoßigen Wohnhäusern gibt es unterschiedliche Voraussetzungen für den Thermentausch:

  • Wenn nur ein Kaminfang in der Wohnung vorhanden ist, kann bei ausreichendem Zugverhältnisse vom Rauchfangkehrer wiederum eine Gastherme mit Heizwerttechnik zugelassen werden. In Wien bzw. bei städtischen mehrgeschoßigen Wohnhäusern durchaus noch üblich.
  • Bei einem Sammelkamin, an den traditionelle Kombithermen mit Heizwerttechnik angeschlossen sind, können wiederum nur Kombithermen mit Heizwerttechnik eingebaut werden. Eine Abgasklappe ist weiterhin notwendig. Entlüftung per Ventilatoren und/oder Dunstabzügen ist nicht zulässig.
  • Ansonsten ist laut ErP-Richtlinie der EU aus 2015 der Umstieg auf Brennwerttechnik zumindest am Papier vorgeschrieben. D.h., beim Einbau einer Brennwerttherme ist eine säurefeste Ablaufleitung (Kanal) fürs Kondensat Voraussetzung und eine kondensatfeste Abgasleitung (starr oder flexibel) muss in den vorhandenen Kamin-Schacht eingezogen werden.
  • LAS-Kamine mit Turbogeräten (Außenwandgeräte mit Heizwerttechnik, Abgase werden durch einen Ventilator ausgeblasen), mindestens 2 Wohnungen sind an einem solchen gemeinsamen Abgasstrang mit Überdruck angeschlossen: Da die traditionellen Turbogeräte nicht mehr erzeugt werden, ist nur ein Umstieg auf Brennwertthermen möglich. Der bestehende LAS-Abgasstrang muss gegen einen brennwerttauglichen Abgasstrang ausgetauscht werden. Sämtliche anzuschließenden Thermen müssen dann Brennwertthermen sein. Abklärung mit allen Nachbarn, deren Thermen am gleichen LAS-Strang angeschlossen sind, mit der Hausverwaltung und mit dem zuständigen Rauchfangkehrer ist erforderlich.
  • Außenwandthermen mit Abgasführung durch die Außenwand ins Freie: Diese Außenwandthermen können nur durch Brennwertthermen ausgetauscht werden, weil Außenwandthermen mit Heizwerttechnik und Gebläse nicht mehr verfügbar sind. Diese Geräte dürfen seit September 2015 nicht mehr erzeugt werden. Rücksprache mit dem zuständigen Rauchfangkehrer ist dringen angeraten, ob die vorhandene Mauerdurchführung weiter so verwendet werden kann.

 

Bei Einfamilienhäusern ist der Umstieg auf Brennwerttechnik, wenn nicht sowieso schon ein Brennwertgerät vorhanden ist, bis auf wenige Ausnahmefälle ein Muss. Auch hier vor einem Thermentausch unbedingt Ihren Rauchfangkehrer kontaktieren.

 

Anmerkung: Der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen soll bundesweit bis 2040 erfolgen. Das Land Niederösterreich bekundet den Willen zum Ausstieg bis 2035. Bezüglich Gas behält man sich allerdings die Option für synthetisches Gas (bzw. Wasserstoff, der aus der Überschussproduktion an Solarstrom hergestellt werden soll) und für Biogas offen.

 


Gasthermen nach Hersteller


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