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Heizwertthermen werden die bis dato üblichen Heiz- und Kombithermen bezeichnet. Bei Heizwertthermen geht ein Teil der bei der Verbrennung erzeugten Energie in Form des in den Abgasen enthaltenen Verdampfungswärme (Kondensationswärme) verloren. D.h. beim Heizen oder beim Wassererhitzen wird ein Teil der eingesetzten Energie über die Abgase ungenutzt an die Umwelt abgegeben.
Die Brennwerttechnik liefert gegenüber der Heizwerttechnik etwas bessere Ergebnisse, der Wirkungsgrad ist - zumindest unter Laborbedingungen bzw. "rein rechnerisch" - um etwa 10 Prozentpunkte höher.
Ob sich Brennwerttechnik gegenüber der Heizwerttechnik in der Praxis wirklich rechnet, hängt von vielerlei Faktoren ab:
Bei kleinen Wohnungen bzw. bei geringem Heizwärmebedarf rechnet sich rein finanziell gesehen unter Berücksichtigung aller tatsächlichen Kosten (inzwischen gibt es in Wien und Niederösterreich praktisch keine Förderungen mehr für fossile Brennstoffe) die Umrüstung auf Brennwerttechnik auf die Lebensdauer des Geräts umgelegt meist nicht! Die Kosten für den Umstieg auf eine Brennwerttherme samt Abgasanlage sind erheblich höher als beim Betrieb durch eine Heizwerttherme eingespart werden kann (beim Stand der Gaspreise 2019).
Ob sich der Umstieg auf Brennwerttechnik finanziell lohnt, kann jeder und jede anhand der eigenen Gasrechnung unter der Annahme von 10% Energieeinsparung bei der Brennwerttechnik gegenüber der Heizwerttechnik selbst ausrechnen. Für die Gesamtkosten eines Umstiegs auf Brennwerttechnik entscheidend: Zahlt der Haus- bzw. Wohnungseigentümer oder die Hausverwaltung den Einzug eines kondensatfesten Kamins oder muss man die Kosten dafür selbst tragen.
Mit Inkrafttreten der ErP-Richtlinie der EU Kommission im September 2015 dürften streng genommen Heizwertgeräte nur in Ausnahmefällen in Verkehr gebracht werden: Als Ersatzgeräte für Sammelkamine mit natürlichem Auftrieb der Abgase dürfen sie als so genannte B1-Geräte weiter montiert werden. Außenwandgeräte mit Gebläse bzw. Turbo-Geräte werden von europäischen Herstellern nicht mehr hergestellt.
In der VERORDNUNG (EU) Nr. 813/2013 DER KOMMISSION vom 2. August 2013 hieß es unter Ziffer 15: „Die Ökodesign-Anforderungen sollten aus Endnutzersicht die Funktion oder die Erschwinglichkeit von Raumheizgeräten oder Kombiheizgeräten nicht beeinträchtigen und keine Nachteile für Gesundheit, Sicherheit oder Umwelt mit sich bringen.“
Der bloße Austausch der Heizwerttherme gegen eine Brennwerttherme bei einer auf eine Vorlauftemperatur von etwa 80°C bei max. Heizlast ausgelegten Heizungsanlage in einer städtischen Wohnung (mehrgeschossiger Wohnbau) kann die zum Ziel gesetzte Energie-Einsparung nicht erbringen. D.h., die Umsetzung der EU-Richtlinie bezüglich „Brennwert-Pflicht“ führt nicht zu einer relevanten Energie-Einsparung bzw. CO2-Reduktion, aber zu einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung für die Endnutzer und Endnutzerinnen. Die Brennwerttauglichkeit der Heizungsanlage müsste durch eine entsprechende Vergrößerung des Wärmeabgabesystems (entsprechend größere Heizkörper oder Einbau einer Fußbodenheizung) erst hergestellt werden, was wiederum unzumutbare Mehrkosten zur Folge hätte.
Bleibt für kleine und mittelgroße Wohnungen im städtischen Bereich noch das Argument der höheren Sicherheit (der gefährliche Abgasaustritt ist bei Brennwertgeräten praktisch ausgeschlossen).