Gratis Kostenvoranschlag
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Checkliste für den Thermentausch

Wie bei einem notwendigen Thermentausch vorgehen

 

  1. Gratis Besichtigungstermin und schriftlicher Kostenvoranschlag
  2. Kamin-Vorbefund vom zuständigen Rauchfangkehrer
  3. Montagetermin vereinbaren und Auftrag erteilen
  4. Austausch / Montage der Kombitherme bzw. der Heiztherme
  5. Bezahlung
  6. Endbefund des Rauchfangkehrers

 

1. Gratis Besichtigungstermin und schriftlicher Kostenvoranschlag

Die HBI Heizung . Bad-Installationen und Handel GmbH (Abteilung Gasgerätewechsel) erstellt vor jeder Auftragsannahme prinzipiell und ausnahmslos einen schriftlichen Kostenvoranschlag. Dauer zur Erstellung des Kostenvoranschlags: in der Regel 1-2 Tage. Einen Tag länger dauert es bei der Zustellung durch die Post. Eine telefonisch vereinbarte Vorortbesichtigung und die Erstellung des Kostenvoranschlags für einen Thermenwechsel ist kostenlos!

2. Kamin-Vorbefund vom zuständigen Rauchfangkehrer einholen

Wozu einen Kaminvorbefund? Die neuen Geräte sind im Betrieb (wesentlich) effizienter als die alten Thermen. Die Energie (Erdgas) für Warmwasser bzw. Heizung wird bei den neuen Kombithermen besser genutzt als bei den Vorgängermodellen. Mehr Energie / Wärme bleibt in der Wohnung und entweicht nicht mit den Abgasen nach außen. D.h. höhere Effizienz bei der Verbrennung des Erdgases bewirkt letztendlich geringere Abgastemperaturen.

Der Kamin-Vorbefund ist vor der Montage der neuen Heiztherme / Kombitherme beim zuständigen Rauchfangkehrer einzuholen, damit der Installateur die vorgeschriebenen Auflagen (Heizwerttechnik oder Brennwertgerät, Abgasführung, Erneuerung der Abgasanlage, Mindestabgastemperaturen, bzw. Mindestbelastung der Kombitherme in kW, ...) erfüllen kann. Der zuständige Rauchfangkehrer ist dem „Schwarzen Brett“ oder dem „Kehrbuch“ - das in jedem Haus öffentlich zugänglich montiert sein muß - zu entnehmen.

Wenn Sie annehmen, daß Sie Ihre Therme innerhalb des nächsten halben Jahres austauschen müssen, dann holen Sie rechtzeitig einen Kaminvorbefund ein, damit ein rascher Thermentausch nicht durch einen fehlenden Vorbefund verhindert wird. Ansonsten sind Sie bei einem irreparablen Totalausfall der Kombitherme auf den guten Willen des Rauchfangkehrers angewiesen.

3. Montagetermin vereinbaren und Auftrag erteilen

Nach dem Vergleich mit anderen Anboten bzw. bei Einverständnis mit dem Kostenvoranschlag der HBI Heizung . Bad-Installationen und Handel GmbH können Sie mit uns einen Montagetermin vereinbaren. In der Regel ist ein Montagetermin binnen weniger Tage möglich - in den Monaten September bis März können es auch schon mal 2-3 Wochen sein. Mit einem kurzen Email können Sie den Auftrag zum telefonisch vereinbarten Montagetermin bestätigen. Der Auftrag gilt als erteilt, wenn die vereinbarte Acontozahlung - in der Regel ca. 1/3 bzw. ca. 33 Prozent der Auftragssumme - bei HBI eingegangens ist.

4. Austausch / Montage der Kombitherme bzw. der Heiztherme

Zum vereinbarten Montagetermin wird die Kombitherme durch eine Montage-Partie binnen weniger Stunden ausgetauscht. D.h., das alte Gerät wird demontiert und entsorgt, die neue Kombitherme (oder auch Heiztherme) montiert und in Betrieb genommen. Durchschnittlich benötigt der Thermentausch einer Heizwerttherme einen halben Tag, einer Brennwerttherme etwa einen ganzen Tag.

Spätestens bei der Montage muß der Kamin-Vorbefund vorliegen bzw. müssen die Auflagen des Rauchfangkehrers bekannt sein. Die zeitgerechte Vorlage des Kaminvorbefunds liegt in der Verantwortung des Kunden bzw. Auftrraggebers!

Nur so können die Auflagen des Rauchfangkehrers erfüllt werden: Einstellungsänderungen an der Kombitherme (Erhöhung der Mindestleistung bzw. der Mindest-Abgastemperatur), Änderung oder Erneuerung der Abgasanlage, usw. Nachträgliche Leistungen sind mit zusätzlichem Zeitaufwand verbunden und müssen extra verrechnet werden! Die Monteure von HBI thermentauschprofi sind üblicherweise ab 8:30 Uhr vororot.

5. Bezahlung

Am nächsten Werktag nach der Fertigstellung bzw. nach der Inbetriebnahme der neuen Therme wird von uns die Rechnung erstellt (Rechnungssumme minus Anzahlung) und Ihnen per Post oder auf Wunsch per Email zugesandt. Zahlungsfrist: 1 Woche nach Rechnungserhalt.

6. Endbefund des Rauchfangkehrers

Nach erfolgter Montage und Inbetriebnahme müssen Sie den Rauchfangkehrer wiederum anrufen und mit ihm einen Termin für den so genannten Endbefund vereinbaren. Bei diesem Termin überzeugt sich der Rauchfangkehrer von der ordnungsgemäßen und auflagengerechten Montage der Therme was das Abgassystem betrifft. Den Endbefund ("Gelber Schein") bzw. Kopien davon erhalten Sie selbst und auch der Gasversorger (WIENGAS, EVN, ...).