Sie müssen oder wollen Ihre Gastherme (Kombitherme oder Heiztherme) austauschen. Weil eine Reparatur nicht mehr wirtschaftlich ist oder weil es schlichtweg keine Ersatzteile mehr gibt.
Wenn Sie Ihre Gastherme oder Ihren Gasheizkessel austauschen, ist ein Kaminvorbefund vom zuständigen Rauchfangkehrer dringend anzuraten.
Bei Wohnungen in mehrgeschoßigen Wohnhäusern gibt es unterschiedliche Voraussetzungen für den Thermentausch:
- Wenn nur ein Kaminfang in der Wohnung vorhanden ist, kann bei ausreichendem Zugverhältnisse vom Rauchfangkehrer wiederum eine Gastherme mit Heizwerttechnik zugelassen werden. In Wien bzw. bei städtischen mehrgeschoßigen Wohnhäusern durchaus noch üblich.
- Bei einem Sammelkamin, an den traditionelle Kombithermen mit Heizwerttechnik angeschlossen sind, können wiederum nur Kombithermen mit Heizwerttechnik eingebaut werden. Eine Abgasklappe ist weiterhin notwendig. Entlüftung per Ventilatoren und/oder Dunstabzügen ist nicht zulässig.
- Ansonsten ist laut ErP-Richtlinie der EU aus 2015 der Umstieg auf Brennwerttechnik zumindest am Papier vorgeschrieben. D.h., beim Einbau einer Brennwert-Kombitherme oder einer Brennwert-Heiztherme ist eine säurefeste Ablaufleitung (Kanal) fürs Kondensat Voraussetzung und eine kondensatfeste Abgasleitung (starr oder flexibel) muss in den vorhandenen Kamin-Schacht eingezogen werden.
- LAS-Kamine mit Außenwand-Kombithermen bzw. Außenwand Heizthermen (Außenwand-Kombithermen und Heizthermen mit Heizwerttechnik, auch als Turbogeräte bezeichnet; die Abgase werden durch ein dichtes Abgasrohr mit Hilfe eines Ventilators ausgeblasen):
Mindestens 2 Kombithermen in übereinander liegenden Wohnungen sind an einem solchen gemeinsamen Abgasstrang mit Überdruck angeschlossen: Da die traditionellen Außenwand-Kombithermen (Turbogeräte mit Gebläse, C4-Gasthermen) nicht mehr erzeugt werden, ist nur ein Umstieg auf Brennwertthermen möglich (Mit einer Ausnahme: die ››› sime Uniqa Revolution 25 Außenwand-Kombitherme ist eine zertifizierte und zugelassene Außenwand-Kombitherme mit Heizwerttechnik).
Beim Umstieg auf Brennwert-Kombithermen muss der bestehende LAS-Abgasstrang gegen einen brennwerttauglichen Abgasstrang ausgetauscht werden. Sämtliche anzuschließenden Thermen müssen dann Brennwertthermen sein. Abklärung mit allen Nachbarn, deren Thermen am gleichen LAS-Strang angeschlossen sind, mit der Hausverwaltung und mit dem zuständigen Rauchfangkehrer ist erforderlich.
- Außenwandthermen mit Abgasführung durch die Außenwand ins Freie: Diese Außenwandthermen werden in der Regel durch Brennwert-Kombithermen ausgetauscht, weil Außenwand-Kombithermen mit Heizwerttechnik und Gebläse nicht mehr verfügbar sind. Die früheren Außenwand-Kombihermen dürfen lt. ErP-Richtlinie der EU seit September 2015 nicht mehr erzeugt werden. Ausnahme: die ››› Außenwand-Kombitherme sime Uniqa Revolution 25. Wenn immer möglich sollte jedoch der Thermentausch auf eine Brennwert-Kombitherme erfolgen, weil Brennwert-Geräte energieeffizienter, damit sparsamer im Betrieb und umweltschonender sind.
Bei Einfamilienhäusern ist der Umstieg auf Brennwerttechnik, wenn nicht sowieso schon ein Brennwertgerät vorhanden ist, bis auf wenige Ausnahmefälle ein Muss. Auch hier vor einem Thermentausch unbedingt Ihren Rauchfangkehrer kontaktieren.
Anmerkung: Der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen soll bundesweit bis 2040 erfolgen. Das Land Niederösterreich bekundet den Willen zum Ausstieg bis 2035. Bezüglich Gas behält man sich allerdings die Option für synthetisches Gas (bzw. Wasserstoff, der aus der Überschussproduktion an Solarstrom hergestellt werden soll) und für Biogas offen.