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Wozu regelmäßige Thermenwartung?

 

Sicherheit

In erster Linie dient eine Thermen-Wartung Ihrer Sicherheit. Durch verschmutzte Brenner ist die optimale Verbrennung nicht sicher gestellt. Verstärkt kann Kohlenmonoxid CO (geruchlos und besonders gefährlich) entstehen. Obwohl die meisten Gasthermen Abgasaustrittswächter haben, wird ein solcher Austritt von gefährlichen Abgasen nicht erkannt, wenn der Austritt "schleichend" vor der Strömungssicherung erfolgt.

 

Funktionskontrolle

Alle Sicherheitseinrichtungen wie Abgasüberwachung, Sicherheitstemperaturbegrenzer, Thermoelektrik bzw. Ionisationsüberwachung werden auf ihre Funktion hin überprüft.

 

Energieverbrauch

Natürlich bringt auch eine saubere Verbrennung einen entsprechend niedrigereren Gasverbrauch und somit einen höheren Wirkungsgrad der Gastherme. En sauberer Brenner verringert den Schadstoffausstoß und hilft zugleich Energiekosten einsparen.

 

Lebensdauer

Regelmäßige Pflege der Gastherme verlängert die Lebenserwartung des Gasgeräts. Mögliche Fehler könnnen kostengünstiger behoben und teure Folgeschäden oft verhindert werden.

 

Mietvertrag

In vielen Mitverträgen wird die jährliche Wartung der Gastherme vorgeschrieben. Ohne jährliches Thermen-Service verweigern manche Vermieter die Kosten für etwaige Thermenreparaturen zu übernehmen. Obwohl nach dem OGH-Urteil vom Sommer 2007 die Vermieter für eine neue Gastherme aufkommen müssen, verweigern manche Vermieter die Kosten für eine neue Gastherme zu übernehmen, wenn regelmäßige Thermenwartungen nicht nachgewiesen werden können.

 

Abgasmessung

Laut Wiener Landesgestzen (Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2015) müssen in Wien alle Feuerungsanlagen regelmäßigen Überprüfungen unterzogen werden. Gasthermen müsssen demzufolge innerhalb von 4 Wochen nach der Inbetrienahme einer "Einfachen Überprüfung" und der Folge Gasthermen bis 26 kW Leistung dann mindestens alle 4 Jahre, Gasthermen über 26 kW und unter 50 kW alle 2 Jahre unterzogen werden.

Zur Abgasmessung sind nur vom Magistrat der Stadt Wien zugelassene Überprüfungsorgane befugt: Rauchfangkehrer und Installateure mit entsprechender Prüfung und Zulassung. Bei der Abgasmessung wird überprüft, ob einerseits der Mindestwirkungsgrad (Energie-Effizienz) eingehalten und andrerseits die Emissionsgrenzen für Kohlenmonoxid, Stickoxide und Ruß nicht überschritten werden.

Hinweis: Der Betreiber / die Betreiberin einer Gastherme oder eines sonstigen Gasgerätes ist - wie Fahrzeughalter - für die einwandfreie und sichere Funktion veramtwortlich und hat die entsprechenden Überprüfungen zu veranlassen..