Sicherheit:
In erster Linie dient eine Thermen-Wartung Ihrer
Sicherheit. Durch verschmutzte Brenner ist die optimale
Verbrennung nicht sicher gestellt. Verstärkt
kann Kohlenmonoxid CO (geruchlos und besonders gefährlich)
entstehen. Obwohl die meisten Gasthermen Abgasaustrittswächter
haben, wird ein solcher Austritt von gefährlichen
Abgasen nicht erkannt, wenn der Austritt "schleichend"
vor der Strömungssicherung erfolgt.
Funktionskontrolle:
Alle Sicherheitseinrichtungen wie Abgasüberwachung,
Sicherheitstemperaturbegrenzer, Thermoelektrik bzw.
Ionisationsüberwachung werden auf ihre Funktion
hin überprüft.
Energieverbrauch:
Natürlich bringt auch eine saubere Verbrennung
einen entsprechend niedrigereren Gasverbrauch und
somit einen höheren Wirkungsgrad der Gastherme.
En sauberer Brenner verringert den Schadstoffausstoß
und hilft zugleich Energiekosten einsparen.
Lebensdauer:
Regelmäßige Pflege der Gastherme verlängert
die Lebenserwartung des Gasgeräts. Mögliche
Fehler könnnen kostengünstiger behoben
und teure Folgeschäden oft verhindert werden.
Mietvertrag:
In vielen Mitverträgen wird die jährliche
Wartung der Gastherme vorgeschrieben. Ohne jährliches
Thermen-Service verweigern manche Vermieter die
Kosten für etwaige Thermenreparaturen zu übernehmen.
Obwohl nach dem OGH-Urteil vom Sommer 2007 die Vermieter
für eine neue Gastherme aufkommen müssen,
verweigern manche Vermieter die Kosten für
eine neue Gastherme zu übernehmen, wenn regelmäßige
Thermenwartungen nicht nachgewiesen werden können.
Abgasmessung:
In Wien müssen alle Feuerstätten über
15 kW Leistung nach dem Wiener Luftreinhaltegesetz
einer Abgasmessung unterzogen werden. Demzufolge
müssen Gasthermen bis zu 26 kW Leistung alle
5 Jahre, und Gasthermen mit einer Leistung zwischen
26 und 50 kW alle 2 Jahre einer Abgasprüfung
unterzogen werden.
Zur Abgasmessung sind nur vom Magistrat der Stadt
Wien zugelassene Überprüfungsorgane befugt:
Rauchfangkehrer und Installateure mit entsprechender
Prüfung und Zulassung.
Bei der Abgasmessung wird überprüft, ob
einerseits der Mindestwirkungsgrad (Energie-Effizienz)
eingehalten und andrerseits die Emissionsgrenzen
für Kohlenmonoxid, Stickoxide und Ruß
nicht überschritten werden.
Hinweis:
Der Betreiber einer Gastherme
oder eines sonstigen Gasgerätes hat - wie der
Halter eines Fahrzeugs - für die einwandfreie
und sichere Funktion zu sorgen. |