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Kombitherme
SIEGER
HG 15 WK-19

AKTIONSPREIS
bis 22.12.2009
(Gerät mit Montage)

1.790,-
inkl MWSt.

Weitere Thermen ...

Thermentausch - Wie gehen Sie am besten vor?
   
Gratis Besichtigungstermin und schriftlicher Kotenvoranschlag
Kamin-Vorbefund vom zuständigen Rauchfangkehrer
Montagetermin vereinbaren und Auftrag erteilen
Austausch / Montage der Kombitherme bzw. der Heiztherme
Bezahlung
Endbefund des Rauchfangkehrers
Kontrolle durch den Gasversorger (WIENGAS / EVN)
   
   


1. Gratis Besichtigungstermin und schriftlicher Kostenvoranschlag
Die HBI Heizung . Bad-Installationen und Handel GmbH (Abteilung Gasgerätewechsel) erstellt vor jeder Auftragsannahme prinzipiell und ausnahmslos einen schriftlichen Kostenvoranschlag. Alle InhaberInnen eines Emailkontos können das schriftliche Anbot binnen weniger Stunden, zumeist aber am nächsten Werktag per Email-Anhang im pdf-Format (Acrobat Reader) erhalten. Einen Tag länger dauert es bei der Zustellung durch die Post. Eine telefonisch vereinbarte Vorortbesichtigung und die Erstellung des Kostenvoranschlags für einen Thermenwechsel ist kostenlos!

Terminvereinbarung unter:
Telefon 01/944 10 58
Montag - Freitag 8:00 bis 12:30 Uhr
office@thermentauschprofi.at

Hier kommen Sie am schnellsten
zu Ihrem Gratis Kostenvoranschlag
2. Kamin-Vorbefund vom zuständigen Rauchfangkehrer einholen
Wozu einen Kaminvorbefund? Die neuen Geräte sind im Betrieb (wesentlich) effizienter als die alten Thermen. Die Energie (Erdgas) für Warmwasser bzw. Heizung wird bei den neuen Kombithermen besser genutzt als bei den Vorgängermodellen. Mehr Energie / Wärme bleibt in der Wohnung und entweicht nicht mit den Abgasen nach außen. D.h. höhere Effizienz bei der Verbrennung des Erdgases bewirkt letztendlich geringere Abgastemperaturen.
Der Kamin-Vorbefund ist natürlich - wie der Name schon sagt - vor der Montage der neuen Heiztherme / Kombitherme beim zuständigen Rauchfangkehrer einzuholen, damit der Installateur die vorgeschriebenen Auflagen (Abgasführung, Erneuerung der Abgasanlage, Mindestabgastemperaturen, bzw. Mindestbelastung der Kombitherme in kW) erfüllen kann. Der zuständige Rauchfangkehrer ist dem „Schwarzen Brett“ oder dem „Kehrbuch“ - das in jedem Haus öffentlich zugänglich montiert sein muß - zu entnehmen.
Wenn Sie annehmen, daß Sie Ihre Therme innerhalb des nächsten halben Jahres austauschen müssen, dann holen Sie rechtzeitig einen Kaminvorbefund ein, damit ein rascher Thermentausch nicht durch einen fehlenden Vorbefund verhindert wird. Ansonsten sind Sie bei einem irreparablen Totalausfall der Kombitherme auf den guten Willen des Rauchfangkehrers angewiesen. Also: Kluge bauen vor.
Hier finden Sie Ihren
zuständigen Rauchfangkehrer
3. Montagetermin vereinbaren und Auftrag erteilen
Nach dem Vergleich mit anderen Anboten bzw. bei Einverständnis mit dem Kostenvoranschlag der HBI Heizung . Bad-Installationen und Handel GmbH können Sie mit uns einen Montagetermin vereinbaren.
In der Regel ist ein Montagetermin binnen weniger Tage möglich - in den Monaten September bis März können es auch schon mal 10 bis 14 Tage sein. Mit einem kurzen Email können Sie den Auftrag zum telefonisch vereinbarten Montagetermin bestätigen.


4. Austausch / Montage der Kombitherme bzw. der Heiztherme
Zum vereinbarten Montagetermin wird die Kombitherme durch einen Monteur bzw. durch eine Montage-Partie - echte Profis auf dem Gebiet des Thermenwechsels - binnen weniger Stunden ausgetauscht. D.h., das alte Gerät wird demontiert und entsorgt, die neue Kombitherme (oder auch Heiztherme) montiert und in Betrieb genommen. Durchschnittlich dauert ein Thermentausch max. 4 Stunden. Die Montage eines Wärmezentrums (Heiztherme mit Warmwasser-speicher) dauert 1 bis 2 Stunden länger.
Spätestens bei der Montage muß der Kamin-Vorbefund vorliegen bzw. müssen die Auflagen des Rauchfangkehrers bekannt sein. Die zeitgerechte Vorlage des Kaminvorbefunds liegt in der Verantwortung des Kunden bzw. Auftrraggebers!
Nur so können die Auflagen des Rauchfangkehrers erfüllt werden: Einstellungsänderungen an der Kombitherme (Erhöhung der Mindestleistung bzw. der Mindest-Abgastemperatur), Änderung oder Erneuerung der Abgasanlage, usw. Nachträgliche Leistungen sind mit zusätzlichem Zeitaufwand verbunden und müssen extra verrechnet werden! Der Thermentauschprofi beginnt üblicherweise ab 7:30 Uhr und vergibt 1 bis 2 weitere Montage-Termine pro Tag.
5. Bezahlung
Am nächsten Werktag nach der Fertigstellung bzw. nach der Inbetriebnahme der neuen Therme wird von uns die Rechnung erstellt und Ihnen per Post zugesanft. Der Rechnungsbetrag sollte dann binnen einer Woche nach Rechnungserhalt bezahlt werden. Bei späterer Bezahlung kann das
3%-ige Sofortzahlungs-Skonto (ist bereits im Rechnungsbetrag abgezogen) nicht in Anspruch genommen werden.

Die Zahlungsbestätigung bzw. die saldierte Rechnung ist für den Fall von Gewährleistungsansprüchen (die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Thermen beträgt 2 Jahre) unbedingte Voraussetzung. Manche Gerätehersteller verlangen für "Garantieleistungen" den Nachweis der Montage durch einen konzessionierten Installateur.
Ratenzahlungen sind nicht möglich!


6. Endbefund des Rauchfangkehrers
Nach erfolgter Montage und Inbetriebnahme müssen Sie den Rauchfangkehrer wiederum anrufen und mit ihm einen Termin für den so genannten Endbefund vereinbaren. Bei diesem Termin überzeugt sich der Rauchfangkehrer von der ordnungsgemäßen und auflagengerechten Montage der Therme was das Abgassystem betrifft.
Den Endbefund ("Gelber Schein") bzw. Kopien davon erhalten Sie selbst und auch der Gasversorger (WIENGAS, EVN, ...). Der jeweilige Gasversorger verlangt in jedem Fall diesen Endbefund. Bei aussenwandgeräten wird vom Rauchangkehrer eine sogeannte ringspaltmessung duchgeführt. Bei raumluftabhängigen Kaminthermen wird seit 2010 vom Rauchfangkehrer eine kostenpflichtige Luftzahlmessung bzw. eine Differenzdruckmessung im Rahmen der Endbefundung durchgeführt.


7. Kontrolle durch den Gasversorger (WIENGAS / EVN)
Jeder Installateur ist verpflichtet, den Austausch von Gasgeräten dem zuständigen Gasversorger zu melden. Die geschieht in Form der so genannten Installationsanzeige. Aufgrund dieser Installationsanzeige wird der Gasversorger insofern aktiv, als ein Kontrollorgan die Neuinstallation des Gasgeräts und die Einhaltung der Rahmenbedingungen überprüft (z.B. Mindestraumgrößen, Sperrschaltungen, ...)
Sie erhalten zu diesem Zweck eine Nachricht von Ihrem Gasversorger mit einem Terminvorschlag. Dieser Termin - oder ein allfällig vereinbarter anderer Termin - ist einzuhalten und kostenlos. Bei einem neuerlichen Termin infolge Versäumens sind dann Gebühren um die 40,- € fällig.